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Regensburger Dom

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Teil 1 Allgemeine Bedingungen

§1 Geltungsbereich

(1) ROSP InternetService, Robert Spandl, Scharnhorststr. 6, 93049 Regensburg (im Folgenden ''Provider'' genannt) erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Provider nicht an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers gelten auch dann, wenn von ihm in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen erbracht werden.

§2 Definitionen

(1) Das unter einer Kundennummer geführte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Provider wird im Folgenden als ''Vertrag'' oder ''Account''bezeichnet.

(2) Innerhalb eines Accounts können mehrere ''Pakete'' verwaltet werden.

§3 Vertragsgegenstand und Vertragsänderung

(1) Die Leistungspflichten des Providers ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produktes. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese in Schriftform vom Provider bestätigt werden. Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der Serverhardware noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhardware befindet.

(2) Der Provider ist jederzeit berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, anzupassen oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung technisch erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Provider aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.

(3) Für durch den Provider kostenlos und freiwillig zur Verfügung gestellte Zusatzleistungen hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist berechtigt, diese bisher kostenfrei zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit auch ohne Ankündigung einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. Bei Weiterführung solcher Dienste gegen Entgelt wird der Provider den Kunden rechtzeitig informieren.

(4) Der Provider hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

(5) Für durch den Provider zur Verfügung gestellte feste IP-Adressen behält sich der Provider vor, die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich sein sollte.

§4 Pflichten des Kunden, Passwörter, Kundendaten, Datensicherung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), eine funktionierende E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Der Kunde sichert zu, dass er mindestens 18 Jahre alt sowie voll geschäftsfähig gemäß den anwendbaren Gesetzen ist. Er verpflichtet sich zudem, den Provider jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.

(2) Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des Providers überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen (z.B. durch Backup-Produkte), die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server des Providers hochladen und Konfigurationen wiederherstellen. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten des Providers, soweit diese rechtzeitig durch den Provider angekündigt wurden.

(3) Der Kunde darf durch seine Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine InternetPräsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, wenn und soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung fristlos einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des Kunden zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Der Kunde wird den Provider unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Der Kunde verpflichtet sich ausschließlich sichere Passwörter nach aktuellem Stand der Technik zu verwenden.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Providers verursachen. Der Provider kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat (vgl. §9). Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedizierte Hardware).

(6) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:

(a) Phishing-Seiten und/oder ein offenes Mail-Relays (Mailserver, der von jedem beliebigen Rechner Emails annimmt und an beliebige Dritte weiterleitet) oder ähnliches System über das SPAM-E-Mails verbreitet werden können;
(b) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);
(c) Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing);
(d) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning);
(e) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;
(f) jugendgefährdende Inhalte bereitzustellen; Erwachsenen-Inhalte ohne Abstimmung mit dem Provider zu veröffentlichen;
(g) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware.

Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Provider zur sofortigen fristlosen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt. Schadenersatzansprüche des Providers bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(7) Der Kunde verpflichtet sich „Spamming“ sowohl unter Verwendung von Systemen des Providers wie auch unter Verwendung von Domains, die über den Provider registriert sind, zu unterlassen. „Spamming“ liegt vor, beim Versand von E-Mails ohne vorherige ausdrückliche konkrete Einwilligung des jeweiligen Adressaten, soweit nicht eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG vorliegt. Der Nachweis einer Einwilligung des jeweiligen Empfängers oder der Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG obliegt dem Kunden. Dem Kunden ist auch untersagt mittels Spamming Inhalte zu bewerben oder bewerben zu lassen, die unter einer über den Provider registrierten Domain oder über Systeme des Providers abrufbar sind.

(8) Bei Shared-Hosting-Produkten ist es dem Kunden untersagt, über den Webserver mittels Skripten massenhaft E-Mails und/oder sog. „Spam-Mails“, „Paidmails“ bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System“ beworben wird, zu versenden.

(9) Für sämtliche Inhalte, die der Kunde speichert oder zum Abruf bereithält, ist im Verhältnis zum Provider ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem des Providers abgelegt sind und diese lediglich unter einer über den Provider registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er durch sein Verhalten eine Rechtsverletzung ermöglicht. Seitens des Providers erfolgt keine Prüfung der Inhalte auf eventuelle Gesetz- oder Vertragsverstöße.

(10) Ist mit dem Kunden die Durchleitung einer bestimmten Datenmenge pro Abrechnungszeitraum (Traffic-Limit) vereinbart, wird der Kunde dieses Limit überwachen. Übersteigt das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic), die für den jeweiligen Zeitabschnitt mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge, stellt der Provider dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag zu den hierfür vereinbarten Preisen in Rechnung.

(11) Sofern der Kunde auf den Servern Lizenzen selbst verwaltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

§5 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung, Einstellung der Leistung

(1) Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht entweder in der Übermittlung eines Auftragsformulars an den Provider in Schriftform, in der Absendung einer elektronischen Erklärung auf der Internetseite des Providers oder per E-Mail nach vorheriger Absprache. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch den Provider oder der ersten für den Kunden erkennbaren Erfüllungshandlung des Providers zustande.

(2) Soweit sich aus der Leistungsbeschreibung oder der Vereinbarung mit dem Kunden nichts Abweichendes ergibt, beträgt die Vertragslaufzeit für das jeweilige Produkt ein Jahr. Der Abrechnungszeitraum entspricht dabei der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum – maximal jedoch um ein Jahr – falls nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit der Vertrag gekündigt wird.

(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für den Provider ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde

a) sich für mindestens einen Zeitraum von einem Monat mindestens in Höhe des für den letzten Abrechnungszeitraum geschuldeten Entgelts in Verzug befindet und ungeachtet einer Mahnung, keine Zahlung leistet;
b) trotz bereits erfolgter berechtigter Abmahnung erneut schuldhaft eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt oder eine bestehende Vertragsverletzung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist beseitigt oder dem Provider eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist. Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor bei einem gravierenden Verstoß des Kunden gegen Jugendschutz- und/oder Strafvorschriften und/oder Marken- und/oder Urheberrechtsverstößen des Kunden von erheblichem Umfang unter Verwendung der Leistungen des Providers.

(4) Die ordentliche wie auch die außerordentliche fristlose Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kunden können auch per E-Mail kündigen, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur). Alternativ kann eine ordentliche Kündigung (fristgerechte Kündigung zum regulären Laufzeitende) seitens des Kunden auch als "Online-Kündigung" über das Kundenmenü erfolgen, wenn diese Möglichkeit im Kundenmenü aktiviert ist. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können abweichend hiervon stets auch in Textform kündigen.

(5) Die Kündigung eines Produktes oder von zu einem Produkt zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten vor dem Leistungsende des gekündigten Produktes liegt in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist der Provider nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, zu löschen.

§6 Entgeltzahlung, Entgelterhöhung, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug, Entgelterstattung

(1) Die Höhe der vom Kunden an den Provider zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Produkts. Nutzungsunabhängige Entgelte für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum sind im Voraus fällig und zahlbar. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Erreicht das angefallene Entgelt nach Vertragsschluss erstmalig den Betrag von 2,00 EUR einschl. gesetzl. USt. ist der Provider unabhängig von vorstehender Regelung berechtigt, eine Zwischenabrechnung durchzuführen.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt online durch Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare Datei in das Kundenmenü ("Online-Rechnung"). Die Online-Rechnung geht dem Kunden zu, wenn sie für ihn im Kundenmenü abrufbar und damit in seinen Verfügungsbereich gelangt ist. Dem Kunden obliegt insoweit der regelmäßige Abruf der Rechnungen im Kundenmenü. Dem Provider bleibt es unbenommen, nach eigener Wahl, alternativ zu einer Online-Rechnung die Rechnungsstellung in Papierform postalisch vorzunehmen. Ein Anspruch auf Übermittlung einer Papierrechnung besteht nur gegen entsprechendes Entgelt.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde erteilt dem Provider, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Mandat zum SEPA-Basislastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Provider kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.

(4) Bei Bezahlung über Paypal gelten die entsprechenden AGB von Paypal zusätzlich zu den vorliegenden. Der Kunde bevollmächtigt den Provider den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem Paypal-Konto einzuziehen

(5) Befindet sich der Kunde mindestens für einen Zeitraum von 14 Tagen mindestens in Höhe des für den letzten Abrechnungszeitraum geschuldeten Entgelts in Verzug, ist der Provider nach erfolgter Mahnung unter entsprechender Androhung berechtigt, seine Leistung zu verweigern. In der Regel geschieht dies durch eine vorübergehende Sperrung (vgl. §9). Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den Provider bleibt unberührt.

(6) Im Falle eines Verzugs ist der Provider berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% jährlich zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.

(7) Gegen Forderungen des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung des Providers aufgerechnet werden.

(8) Privatkunden wird der jeweils für ihr EU-Land gültige Umsatzsteuer-Satz berechnet. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. deren Berechnung ist der Provider zu einer entsprechenden Änderung der Entgelte berechtigt.

§7 Gewährleistung

(1) Für Leistungsstörungen ist der Provider nur verantwortlich, soweit diese die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen.

(2) Störungen hat der Provider im Rahmen der technischen Möglichkeiten (Service Level Agreement) zu beseitigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Provider eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Ansprüche zu. Schadensersatzansprüche bestehen allenfalls im Rahmen der Haftung nach §8.

(3) Wird die Funktionsfähigkeit eines Produkts aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehenden Nutzung beeinträchtigt, obliegt es dem Kunden nachzuweisen, dass die Fehlfunktionen auch bei vertragsgemäßer Nutzung eingetreten wäre.

(4) Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“) und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

(5) Der Provider weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

§8 Haftung

(1) Der Provider haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(2) Der Provider haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Provider lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

(4) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

(5) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6)  Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.

(7) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

(8) Bei einem vom Provider verschuldeten Datenverlust haftet der Provider im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen lediglich begrenzt auf die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten durch den Kunden verloren gegangen wären.

§9 Sperrung

(1) Bei Verstößen des Kunden gegen Gesetz, Rechte Dritter oder mit dem Provider bestehender vertraglicher Regelungen, ist der Provider berechtigt seine Leistungen teilweise oder vollständig zurückzuhalten („Sperrung“), wobei die Auswahl in seinem Ermessen liegt. Der Provider wird hierbei die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Durch eine berechtigte Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten. Über eine vorgenommene Sperrung unterrichtet der Provider den Kunden unverzüglich. Der Provider genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse sendet.

(2) Hält der Provider es für möglich, dass ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter vorliegt, das gegen Gesetz oder Rechte Dritter verstößt oder begründen objektive Tatsachen den Verdacht, dass ein missbräuchlicher Eingriff von Dritter Seite vorliegt, ist er zur Sperrung berechtigt. Dies erfolgt grundsätzlich mit Vorankündigung und Aufforderung zur Stellungnahme an den Kunden, es sei denn es liegt ein dringender Grund vor. Es steht im Ermessen des Providers, zusätzlich oder stattdessen, die betreffende Domain zu dekonnektieren.

(3) Im Falle einer Sperrung oder Dekonnektierung der Domain, die aufgrund bestimmter Inhalte erfolgt, wird der Provider soweit dies möglich ist, dem Kunden deren Abänderung bzw. Beseitigung ermöglichen.

§10 Datenschutz

(1) Der Provider erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzenden Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung des Providers.

(2) Dem Kunden ist bekannt, dass auf einem Server unverschlüsselt gespeicherte Inhalte aus technischer Sicht vom Provider eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.

§11 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen

(1) Der Provider räumt dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Die Übertragung, außer mit Zustimmung des Providers im Wege der Vertragsübernahme, sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software wird der Kunde nach Vertragsbeendigung löschen.

(2) Für Open Source Programme gelten zusätzlich die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen des Providers der Software. Der Provider wird dem Kunden diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Soweit die Bedingungen der Software-Provider in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, haben die Bedingungen des Software-Providers Vorrang.

(3) Für Microsoft-Produkte: Einige vom Provider angebotene Dienstleistungen werden dem Kunden unmittelbar von Microsoft zur Verfügung gestellt; Vertragspartner bleibt auch in diesem Fall der Provider. Die Nutzung von Microsoft Office 365 Diensten unterliegt dem Microsoft End User Licence Agreement (“MS EULA”) und dem Microsoft Cloud Agreement, welche beide Bestandteil des Vertrags sind, einschließlich der dort genannten Regelungen zum Datenschutz und Umgang mit Daten. Dem Kunden ist bewusst und er akzeptiert, dass Microsoft seine Daten (inclusive personenbezogenen Daten) gemäß dem Microsoft Cloud Agreement benutzen, speichern oder verarbeiten kann. Bei der Buchung von Microsoft-Produkten akzeptiert der Kunde die entsprechenden Regelungen und Policies von Microsoft.

(4) Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen des Providers.

§12 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen §4 (11) dieses Vertrages.

§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Regensburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der Provider ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Der Provider nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§14 Sonstiges

(1) Alle Informationen und Erklärungen des Providers, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen, können auf elektronischem Weg an den Kunden, insbesondere über das Kundenmenü der per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden. Für Kündigungserklärungen gilt jedoch die Einschränkung des § 5 (4).

(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

§15 Reseller-Produkte

Soweit es sich bei dem Produkt nicht um ein vom Provider als solches ausgewiesenes Reseller-Produkt handelt, darf der Kunde das Produkt als solches oder Teile von diesem Dritten geschäftsmäßig weder entgeltlich noch unentgeltlich zur Verfügung stellen („Reseller-Tätigkeit“). Hierunter fällt nicht das Bereitstellen anderer Leistungen unter Verwendung des Produkts. Ein zur Verfügung stellen an Familienangehörige und Freunde gilt nicht als geschäftsmäßig.

§16 Besondere Bedingungen für Domains

Registriert der Kunde über den Provider eine Domain, gelten ergänzend folgende Regelungen:

(1) Allgemeines, Rechtsverhältnisse

(a)Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertag unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. Der Provider wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Es gelten daher die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars. Soweit diese im Widerspruch zu den vorliegenden AGB des Providers stehen, haben die jeweiligen Registrierungsbedingungen und Richtlinien Vorrang vor den AGB des Providers.

(b)Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind. Die Auskunft des Providers darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Provider aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Providers. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt. Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

(c) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.

(d) Eine Änderung der beantragten Domain nach der Beantragung der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.

(e) Der Provider darf unter einer vom Kunden registrierten Domain eine von ihm gestaltete Seite einblenden, solange der Kunde noch keine Inhalte hinterlegt oder die Domain auf andere Inhalte umgeleitet hat.

(f) Derv Provider darf die Domain dekonnektieren und nach einer Frist von 14 Tagen löschen, sofern sich der Kunde für mindestens einen Zeitraum von einem Monat mindestens in Höhe des für den letzten Abrechnungszeitraum geschuldeten Entgelts in Verzug befindet und ungeachtet einer Mahnung, keine Zahlung leistet.

(g) Für alle betroffenen gTLDs willigt der Kunde ein, dass der Provider als “Designated Agent”, also bevollmächtigter Dienstleister in Übereinstimmung mit der ICANN Transfer Policy, für Anfragen bezüglich Updates der registrierten Kontaktdetails der Domains auftritt. Der Kunde bevollmächtigt den Provider ausdrücklich, in seinem Namen die Änderungen von  jedweden Registrierungsdetails der Domains zu bestätigen oder durchzuführen. Der Kunde bestätigt und willigt ein, dass wenn der Provider eine Handlung an einer Domain als Designated Agent gemäß der vorstehenden Regelung unternimmt, Verfügungssperren (transfer-lock) für die betroffene Domain für 60 Tage ab der Änderung nicht bestehen.

(2) Pflichten des Kunden

(a) Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu beachten. Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Providers aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde den Provider freizustellen.

(b) Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er hierüber den Provider unverzüglich in Kenntnis setzen.

(3) Registrierungsdaten, Mitteilungspflichten

(a)Der Kunde ist verpflichtet, zur Registrierung einer Domain die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers („Registrant“), des administrativen Ansprechpartners ("Administrative Contact" bzw. „admin-c“) und des technischen Ansprechpartners ("Technical Contact" bzw. „tech-c“) anzugeben. Für die entsprechenden Angaben hat insoweit neben den einschlägigen Registrierungsbedingungen §4 (1) Geltung.

(b) Der Provider ist berechtigt, bei Domains unterhalb der Top-Level-Domains .com, .net, .org, .cc, .biz und .info als E-Mail Adresse des admin-c eine E-Mail Adresse des Providers einzutragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.

(4) Kündigung und Erklärungen

(a) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Provider lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an den Provider zu richten, da dieser die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den Provider an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.

(b) Die Kündigung des Kunden betreffend das Vertragsverhältnis mit dem Provider bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden kann. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs. Dabei gilt als „schriftlich“ in beiden Fällen die gemäß § 5 (4) zugelassene Form.

(c) Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Provider beträgt für alle Domains 4 Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses.

(d) Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird der Provider unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nichtfristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.

(e) Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit dem Provider, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Provider bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich (§ 5 (4)) zu den Domains zu erklären, ist der Provider berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch den Provider.

(f) Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und dem Provider in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt, ist der Provider berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Provider eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.

(5) Verpflichtung des Kunden bei Domain-Reselling

(a) Ist der Kunde Reseller einer Domain, d.h. nicht selbst Domaininhaber ("Registrant“), so ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für den Domaininhaber jederzeit klar ist, dass die Registrierung über einen Dritten, nämlich den akkreditierten Registrar, erfolgt und dass damit auch vertragliche Beziehungen zwischen dem Domaininhaber und der jeweiligen Vergabestelle bestehen. Darüber hinaus hat der Kunde, der als Reseller für Domains tätig ist, seine Kunden zur Einhaltung der jeweiligen Registrierungsbedingungen zu verpflichten und soweit der Kunde des Kunden wiederum Reseller ist, sicherzustellen, dass dieser seine Kunden hierzu ebenfalls verpflichtet.

(b) Der Kunde darf Änderungen der Domain-Daten ("Whois-Daten") einer Domain - insbesondere auch die Übertragung der Domain - nur vornehmen, wenn ihm eine schriftliche Einwilligung des Domaininhabers und/oder des administrativen Ansprechpartners der betreffenden Domain vorliegt. Auf Anforderung des Providers hat der Kunde dem Provider die schriftliche Einwilligung des eingetragenen Domaininhabers und/oder des administrativen Ansprechpartners vorzulegen. Erfolgt die Vorlage nicht innerhalb einer vom Provider gesetzten, angemessenen, Frist, ist der Provider berechtigt den vorherigen Zustand wiederherzustellen.

(c) Ist der Kunde hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass für den Endkunden ("Domaininhaber" oder "Registranten") jederzeit klar ist, dass die Registrierung über einen Dritten, den akkreditierten Registrar, erfolgt und dass damit auch vertragliche Beziehungen zwischen dem Endkunden und dem akkreditierten Registrar bestehen. Darüber hinaus hat der Kunde, der als Reseller für Domains tätig ist, seine Kunden zur Einhaltung der jeweiligen Registrierungsbedingungen zu verpflichten und soweit der Kunde des Kunden wiederum Reseller ist, sicherzustellen, dass dieser seine Kunden hierzu ebenfalls verpflichtet.

§17 Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste

(1) Der Kunde hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Provider behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Weiterhin ist der Provider berechtigt, die Größe eingehender und ausgehender Nachrichten angemessen zu begrenzen.

(2) Der Provider kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

(3) Die Versendung von sog. Spam-Mails ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen und die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

(4) Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Provider die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.


 

Stand 03.10.2016


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